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Immobilien-Ratgeber | Hausinventar

Hausinventar - Wem gehört was beim Immobilienkauf?
Auch wenn eine hochwertige, ultramoderne Kücheneinrichtung sicherlich nicht ausschlaggebend für den Kauf einer Immobilie ist, kann sie doch wesentlich zur Vorfreude auf das neue Traumzuhause beitragen. 

Doch bevor die zukünftigen Hauseigentümer gesellige Kochabende mit Freunden planen, sollten sie klären, welche Geräte auch tatsächlich ihnen gehören und damit in der Liegenschaft verbleiben.

Wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung kauft, erwirbt damit nicht automatisch auch alle Geräte, die sich in der Liegenschaft befinden. Als Faustregel gilt, dass alles, was fest im Kaufobjekt installiert ist, dem Käufer gehört. Sind also der Kochherd sowie die neuwertige Spülmaschine in die Küchenkombination eingebaut, gehen sie beim Verkauf in den Besitz des neuen Eigentümers über. Steht der stilvolle Kühlschrank jedoch frei im Raum und lässt sich dadurch ohne viel Aufwand entfernen, hat der Verkäufer das Recht, ihn zu behalten. Das Gleiche gilt zum Beispiel auch für die Waschmaschine, den Tumbler oder ein mobiles Klimagerät.

Grundsätzlich besteht bezüglich nicht fest installiertem Inventar Vertragsfreiheit. Das heisst, Käufer und Verkäufer können selber vereinbaren, welche Geräte den Besitzer wechseln und wie diese Übertragung finanziell geregelt wird. Um allfälligem Ärger und späteren Streitigkeiten vorzubeugen, empfiehlt es sich dringend, diese Aspekte vorgängig zu klären und vertraglich zu regeln. Dabei kann es hilfreich sein, die vorhandenen Geräte fotografisch zu dokumentieren und aufzulisten. Dieses Vorgehen ist nicht nur für den Käufer von Vorteil, der dadurch Klarheit gewinnt, was ihm durch den Immobilienerwerb gehört.

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Für weitere Informationen oder eine Beratung zum Kauf oder Verkauf von Immobilien steht Ihnen Brigitte Hegglin von RE/MAX Uster sehr gerne zur Verfügung : Telefon 044 945 13 58

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