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Normalbetrieb trotz Coronavirus

März 2020
Normalbetrieb trotz Coronavirus und Lockdown. 
Wir bewahren Ruhe und halten den Betrieb aufrecht. Trotz den gestiegenen Auflagen des Bundes zur Einschränkung der weiteren Verbreitung der Corona-Pandemie sind wir vollumfänglich für Sie da - sämtliche Aufträge werden wie geplant ausgeführt.

Selbstverständlich setzen auch wir alles daran, unsere Mitarbeitenden, Kunden, Partner und Lieferanten zu schützen und das Ansteckungsrisiko zu minimieren. Wir halten uns an die Empfehlungen des Bundes. 

Sämtliche Service- / Dienstleistungen sind weiterhin gewährleistet

  • Telefonisch sind wir erreichbar von Montag – Freitag, 07.00 - 17.30 Uhr.
  • Sämtliche Aufträge werden wie geplant ausgeführt (Umzug & Reinigung).
  • Unsere self-storage-Lagerhäuser bleiben wie gewohnt 24/7 offen.
  • Empfang und Zügel-Shop bleiben geschlossen, Packmaterialabholungen und Schlüsselübergaben können wir nach entsprechender Terminvereinbarung jedoch weiterhin gewährleisten. 
  • Jegliche Beratungsgespräche können problemlos telefonisch geführt werden und statt der gewohnten Besichtigung vor Ort können Sie unseren Kundenberater auf Wunsch gerne mittels Video-Telefonie durch Ihre Räumlichkeiten führen (Skype / Facetime / WhatsApp). 


Die aktuelle Situation bringt natürlich auch in unser Branche Auftragsänderungen, Absagen und Terminverschiebungen mit sich - Wir haben dadurch auch in der Hauptzügelsaison März/April noch Tage mit freien Kapazitäten. 


Zögern Sie bitte nicht, uns bei Änderungen eines bestehenden Auftrages oder bei neuen Herausforderungen und neuen Projekten im Bereich Umzug, Lager und Reinigung zu kontaktieren. Wir sind für Sie da!

Telefon +41 44 405 44 55 | info@wiedmer.ch

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16.03.2020 | Was darf man noch?
Staats- und Verwaltungsrechtsprofessor Felix Uhlmann von der Universität Zürich beurteilt im Tagesanzeiger zehn Alltags­situationen.

Eine der Alltagssituationen ist der bereits organisierte Umzug
«Es wäre nicht verhältnismässig, einen bereits organisierten Umzug abzusagen», so Uhlmann. Wenn der neue Mietvertrag ­bereits unterschrieben sei und die alte Wohnung übergeben werden müsse, sei ein Zügel­termin nur schwer zu verschieben. «Auch hier ist es jedoch wichtig, die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit ­betreffend Hygiene und sozialer Distanz einzuhalten.» 

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