Beobachter 4/2019
Februar 2019
Scherben bringen Ärger - Das gilt beim Zügeln mit Freunden
Wer umzieht, sollte sich gut organisieren. Und wissen, wer für Schäden haftet. Beim Zügeln kann einiges schieflaufen. Wer haftet, wenn der Glastisch in Stücken im neuen Zuhause ankommt oder die Wände im Lift zu Schaden kommen?
Beobachter 4/2019 | Text: Sarah Kettler | Illustration: Andrea Klaiber und Anne Seeger
Scherben bringen Ärger
Wer umzieht, sollte sich gut organisieren. Und wissen, wer für Schäden haftet. Beim Zügeln kann einiges schieflaufen. Wer haftet, wenn der Glastisch in Stücken im neuen Zuhause ankommt oder die Wände im Lift zu Schaden kommen? Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der wichtigste: Wer zügelt überhaupt? Kollegen oder eine Umzugsfirma? Die Firma ist vielleicht auf den ersten Blick teurer, aber immerhin sind Profis am Werk. Sie wissen, wie man sicher transportiert. Zumindest im Idealfall.
Worauf es ankommt. Am besten beginnt man früh genug mit der Planung und nimmt sich Zeit, einige Offerten zu vergleichen. Dabei können Empfehlungen von Bekannten hilfreich sein, aber auch Portale wie Renovero.ch oder Movu.ch. Dabei sollte man nicht nur den Preis berücksichtigen, sondern auch die Seriosität.
Wichtige Punkte zur Beurteilung sind auch:
- Wie viele Zügelmänner werden eingeplant? Insbesondere wenn Möbel zerlegt und montiert werden sollen, sollte mindestens eine Fachkraft mit einem Leistungsausweis im Team sein.
- Wie gross ist der Transportwagen? Wenig Ladevolumen kann heissen, dass man mehrmals fahren muss. Das braucht Zeit.
Idealerweise vereinbart man mit zwei, drei Firmen eine Besichtigung. So erhält man einen Eindruck vom Personal, und die Firma kann den Aufwand richtig abschätzen. Selbstverständlich können auch seriöse Umzugsfirmen mal einen Schaden verursachen. Wenn die Firma leicht oder grob fahrlässig gehandelt hat, schuldet sie dem Kunden Schadenersatz.
Das führt immer wieder zu Streit. Vor allem wenn die Zügelfirma keine Frachtführer- und Betriebs- oder Transport-Haftpflichtversicherung hat und die Kosten selber tragen muss. Es Empfiehlt sich darauf zu achten, dass eine solche Versicherung vorhanden ist und dies in der Offerte festgehalten ist. Man sollte sich auch keinesfalls auf eine Selbstbehaltsklausel einlassen.
Generell gilt in Haftpflichtfällen, dass auf Basis des sogenannten Zeitwerts entschädigt wird. Wenn also die zehn Jahre alte Glaskommode zerbricht, bekommt man nicht so viel vergütet, wie man damals im Geschäft bezahlt hat, sondern so viel, wie sie jetzt noch wert ist. Hinweise dazu liefert die Lebensdauertabelle von Haftpflichtversicherungen.
Wenn ein Stück bloss beschädigt wird, muss die Zügelfirma die Reparatur bezahlen oder den entstandenen Minderwert vergüten. Bei einem teuren Möbelstück kann sich ein kostenpflichtiges Gutachten des Schweizerischen Möbelfachverbands lohnen.
Zu beachten ist: Wer einen Schaden rügen will, hat dafür maximal acht Tage Zeit.
Knackpunkt Packen. Wer Gegenstände selber verpackt, muss für einen Schaden beim Transport grundsätzlich selber aufkommen. Es sei denn, man kann nachweisen, dass die Ware sorgfältig verpackt wurde, Kisten oder Möbelstücke mit Warnhinweisen versehen waren und das Personal sogar noch zusätzlich gewarnt wurde.
Auch das Wohnhaus selbst kann beim Umzug in Mitleidenschaft gezogen werden. Es ist deshalb sinnvoll, die Arbeit des Zügelpersonals zu kontrollieren und Schäden umgehend schriftlich zu rapportieren. Den Rapport sollte man von Angestellten unterschreiben lassen und der Zügelfirma den Schaden melden. Schadenersatz muss allerdings der Hauseigentümer bei der Firma einfordern.
TIPPS - Das gilt beim Zügeln mit Freunden
Je nach Budget kann es verlockend sein, den Freundeskreis einzuspannen, um den Umzug zu bewältigen. Allerdings dauert so die Aktion meist länger, und das Risiko ist grösser, dass etwas zu Bruch geht.
Grundsätzlich gilt bei Schäden das Verursacherprinzip. Umso wichtiger ist es daher, dass alle Beteiligten eine Privathaftpflichtversicherung haben. Was und wie viel tatsächlich gedeckt wird, hängt von der Versicherungspolice ab.
Das Zügeln für Freunde ist eine sogenannte Gefälligkeit. Dafür legt das Obligationenrecht eine reduzierte Haftung fest - je nach Versicherung werden bis zu 50 Prozent der Schadenssumme abgezogen. Einzige Ausnahme sind grob fahrlässige Handlungen. Die Schwierigkeit: Wenn die Haftpflichtversicherung nur einen Teil des Schadens übernimmt, muss dich der Verursacher entscheiden, ob er die Differenz aus eigener Tasche bezahlt oder den Kollegen auf einem Teil des Schadens sitzen lässt. Allgemein gilt, dass nicht der Neuwert, sondern der Zeitwert des beschädigten Stücks als Berechnungsgrundlage verwendet wird.
Wer einen Transportwagen mietet, sollte unbedingt ein Versicherungspaket abschliessen, das bei Schäden am Auto die Haftbarkeit auf ein Minimum beschränkt oder komplett ausschliesst.